Allgemeine Geschäftsbedingungen der AG EIFEL-HOLZ
1. Allgemeines. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Eventuelle abweichende Vereinbarungen gelten nur für den Einzelfall. Abweichende Erklärungen unserer Vertreter haben uns gegenüber nur dann Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
2. Angebote. Unsere Angebote, Vorschläge, Kataloge, Broschüren, Preislisten und Kundenauskünfte sind in jeder Hinsicht freibleibend, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind.
3. Lieferung. Lieferfristen sind stets freibleibend. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Teillieferungen sind gestattet. Der Verkäufer ist von der Lieferungspflicht entbunden im Falle höherer Gewalt, das heißt, bei jedem vom Verkäufer unabhängigen Grund oder wenn das Ereignis zum Teil nicht unter seiner Kontrolle liegt (u.a.: Streiks, Lieferungsverzögerung der eigenen Lieferanten, Exportverbot, Brände, Pandemien...). Der Verkäufer muss nicht die Unvorhersehbarkeit und die Unwiderstehlichkeit der Störung beweisen. Eine Haftung für die Überschreitung einer Lieferfrist ist ausgeschlossen, insofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
4. Gefahrenübergang. Sobald die Güter die Fabrik verlassen oder von uns dem Transportunternehmen übergeben worden sind, reisen die Waren auf das Risiko des Käufers, und dies auch dann, wenn unsere Preise franko oder FOB sind.
5. Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Alle unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen.
6. Zahlungen. Die Rechnungen sind zahlbar am Sitz des Verkäufers. Vertreter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung wird diese von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung um 15 % und einem Minimum von 50 € erhöht. Darüber hinaus sind Verzugszinsen von 12 % jährlich zu zahlen. Bei Nichtbeachtung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Verkäufer u.a. berechtigt, die Lieferungen unmittelbar einzustellen und den Vertrag zu kündigen.
7. Eigentumsvorbehalt. Die verkaufte Ware bleibt im vollen Eigentum des Verkäufers bis zum Tag der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Nebenkosten und der Steuern. In Ermangelung einer Zahlung kann der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Verkauf mittels einer einfachen schriftlichen Benachrichtigung auflösen, wenn die vorherige Inverzugsetzung nicht innerhalb von 8 Tagen befolgt wurde; dies unter Vorbehalt aller Schadenersatzansprüche.
8. Untersuchungspflicht – Gewährleistung. Der Käufer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Alle Mängel oder eventuellen Beschädigungen der gelieferten Ware oder der Verpackung, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, müssen vom Kunden auf dem Lieferschein, der Rechnung oder den Transportdokumenten vermerkt werden. In Ermangelung davon können diese Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. Eine Reklamation ist nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung mittels eines begründeten Einschreibebriefes erfolgt. Liegt keine form- und fristgerechte Reklamation vor, gilt die Lieferung als genehmigt. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach unserer
Wahl. Ersatzlieferung oder Ersatz des Minderwertes. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Gewährleistungsansprüche, wenn Ware, an der Mängel entdeckt wurden oder bei sorgfältiger Prüfung hätten entdeckt werden können, weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen wird. Eine weitergehende Haftung als in den vorausgehenden Bedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche. Handelt es sich bei der Bestellung um Sackware, ist ein leichter Unterschied bezüglich Qualität, Farbe und Körnung der Sägespäne und Rinden möglich. Bei Lieferung loser Ware ist eine Mengenabweichung von max. 10 % möglich. Diese Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
9. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt belgisches Recht. Für alle Streitigkeiten, die der vorliegende Vertrag mit sich ziehen sollte, sind nur die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen zuständig. Dem Verkäufer steht es indessen frei, ein anderes Gericht mit Streitfällen zu befassen.